Die Klägerin und ihre Schwester hätten darauf bestanden. Er habe den Schulungsvertrag nur unterschrieben wegen dem massiven Druck der Klägerin, weil die Schule die Unterschrift beider Elternteile verlangt habe, weil er den ständigen Diskussionen mit der Klägerin habe aus dem Weg gehen wollen und weil die Klägerin versichert habe, dass ihre Schwester die Kosten übernehmen werde. Es sei nicht lebensfremd, wenn C._____ (trotz Kinderwunsches kinderlose) Tante resp.