Der Beklagte bestreitet, dass die Schwester der Klägerin ihm ein Darlehen für die Privatschule gewährt habe. Er habe keinen Darlehensvertrag unterschrieben und nie irgendwem irgendwelche Schulkosten bezahlt. Die Schwester der Klägerin habe seit 2018 nie eine Rückzahlung verlangt. Er sei vehement gegen den Besuch der Privatschule gewesen. Die Klägerin und ihre Schwester hätten darauf bestanden.