7.2. Beklagter 7.2.1. Generell Das von der Vorinstanz für den Beklagten ermittelte (E. 4.1.1 oben) familienrechtliche Existenzminimum (ohne Steuern; vgl. E. 8 unten) von Fr. 3'647.00 umfasst die Positionen Grundbetrag Fr. 1'200.00, Wohnkosten erweitert Fr. 1'791.00, Krankenkasse KVG/VVG Fr. 356.00, auswärtige Verpflegung Fr. 200.00, Versicherungspauschale Fr. 50.00 und Kommunikationspauschale Fr. 50.00.