kammer des Obergerichts ZSU.2022.6 vom 30. Mai 2022 E. 7.3). Diese sind für das 50 %-Pensum (bis 31. Juli 2024) ermessensweise auf pauschal Fr. 200.00 und für das 80 %-Pensum ab dem 1. August 2024 auf pauschal Fr. 320.00 festzulegen. Da im Jahr 2022 von einem Durchschnittseinkommen ausgegangen wird (vgl. E. 6.1.6.2 oben), sind auch die Berufsauslagen auf das ganze Jahr zu verlegen, was dann monatlich Fr. 50.00 (3x Fr. 200.00 / 12) entspricht.