Die Klägerin argumentiert selbst mit der Erzielbarkeit eines Einkommens in Höhe von brutto Fr. 5'769.00 pro Monat, was bei Sozialabzügen in der Höhe von 13 % netto rund Fr. 5'000.00 entspricht. Dieses Einkommen ist der Klägerin (entsprechend dem ihr zumutbaren Arbeitspensum; vgl. E. 6.1.6.1.1) vom 1. Oktober 2022 (vgl. E. 6.1.6.1.2 oben) bis 31. Juli 2024 zu 50 %, d.h. mit Fr. 2'500.00, und ab dem 1. August 2024 zu 80 %, d.h. mit Fr. 4'000.00, anzurechnen. 6.1.6.2. Durchschnitt Einkommen 2022 Zur Vermeidung einer weiteren Phase ist für das Jahr 2022 ein Durchschnittseinkommen zu ermitteln. Dieses beläuft sich auf (rund) Fr. 740.00 (9x Fr. 151.00 + 3x Fr. 2'500.00; / 12).