Dies stelle im schnelllebigen Bereich des Marketings, welches mit Social Media und anderen digitalen Medien einem stetigen Wandel unterworfen sei, eine lange Zeitdauer dar. Entsprechend dürfte ein Wiedereinstieg nach so langer Zeit schwierig und in "leitender Funktion" gar unmöglich sein. Folglich könne der Klägerin kein hypothetisches Einkommen im Umfang ihres Einkommens von vor 2011 angerechnet werden. Im Übrigen sei zu berücksichtigen, dass die Klägerin bei einem Wiedereinstieg in den Bereich Marketing, wobei ein solcher nur in nichtleitender Funktion über- - 42 -