Alle drei Lohnrechner beruhen auf dem Datensatz der Lohnstrukturerhebung (LSE) 2020 des Bundesamtes für Statistik BFS (zu den Unterschieden vgl. www.lohnrechner.ch/home/method). Es ist nicht willkürlich, auf einen sich aus verschiedenen Grundlagen ergebenden Mittelwert abzustellen, da es keine bestimmte oder gar ausschliessliche Erhebungsart gibt, welche Grundlage für die Bestimmung eines hypothetischen Einkommens bilden kann. Das Vorgehen muss nachvollziehbar sein und auf objektiven Kriterien bzw. auf geeigneten Erhebungsmethoden beruhen (Urteil des Bundesgerichts 5A_231/2023 / 5A_237/2023 vom 15. November 2023 E. 6.2).