6.1.6.1. Rechtliches 6.1.6.1.1. Voraussetzungen Ein hypothetisches Einkommen kann angerechnet werden, falls und soweit der betreffende Ehegatte bei ihm zuzumutender Anstrengung mehr verdienen könnte, als er effektiv verdient. Bei der Frage nach einem möglichen hypothetischen, vom tatsächlichen abweichenden Einkommen ist zu prüfen, ob der betroffene Ehegatte in der Lage ist, dieses zu erwirtschaften und ob es ihm zumutbar ist (BGE 143 III 233 E. 3.2).