6.1.4.5. Effektives Einkommen 2022 Gemäss Lohnausweis verdiente die Klägerin im Jahr 2022 im Monatsdurchschnitt Fr. 151.00 (vgl. Berufungsbeilage 4). Einen Gewinn hat die GmbH nicht erzielt (Berufungsbeilage 5). Aufrechnungen sind – wie in den Vorjahren (vgl. E. 6.1.4.3 und E. 6.1.4.4) – keine vorzunehmen.