6.1.4.4. Effektives Einkommen 2021 Die Vermutungen der Vorinstanz, wonach der […] aufgrund der Coronabedingten Schliessungen im Jahr 2021 (vgl. definitiver Abschluss 2021 [Beilage 8 zur Eingabe der Klägerin vom 12. Dezember 2022]) einen Teil ihrer Kunden verloren habe und die bezogenen Erwerbsersatzentschädigungen die durch die Schliessung bedingten Ausfälle nicht hätten kompensieren können (vgl. E. 6.1.1.1 oben), überzeugen. Entgegen der Vorinstanz und dem Beklagten erscheint es jedoch als plausibel, dass bei einem Lohnaufwand von insgesamt Fr. 20'450.00 der Gesamtlohn für alle anderen Angestellten für das Jahr 2021 Fr. 9'576.00 betragen hat;