Vorliegend wurde die von der Klägerin beherrschte GmbH durch den Konkurs der Gesellschaft am 13. Dezember 2023 aufgelöst, wobei die Klägerin den Betrieb ihres […] unstrittig bereits im Oktober 2022 eingestellt hat (vgl. E. 6.1.1.2 oben). Es ist damit kein Durchschnittseinkommen für eine Einkommensprognose zu ermitteln, sondern grundsätzlich (unter Vorbehalt der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, vgl. E. 6.1.6 unten) das jeweilige effektive Einkommen.