_, ihrem Bruder, geführt werde, habe einen kurzzeitigen, einmaligen Beratungsauftrag für die P._____ AG ausgeführt. Im Rahmen dieses Beratungsauftrages habe die AD._____ AG seitens der P._____ AG am AA._____ vom 12. September 2023 und an der AB._____ vom 19. und 20. September 2023 teilnehmen dürfen. AE._____ habe der Klägerin ermöglicht, an diesen beiden Veranstaltungen teilzunehmen, um sich im Hinblick auf ihren äusserst schwierigen und bis heute nicht geglückten Wiedereinstieg ins Berufsleben zu vernetzen und Kontakte für die Suche einer Arbeitsstelle zu knüpfen. Sie habe dafür keine Entschädigung erhalten.