6.1.1.6. Stellungnahme Klägerin zum Novum gemäss dem Beklagten Mit Eingabe vom 6. Juni 2024 bestreitet die Klägerin die Ausführungen des Beklagten in seiner Eingabe vom 6. Mai 2024 vollumfänglich. Sie habe weder einen Arbeits-, noch einen Mandatsvertrag mit der "P._____", noch je einen solchen gehabt. Ihr sei nie eine Entschädigung ausbezahlt worden. Die Dokumente, zu deren Edition sie mit Instruktionsrichterverfügung vom 13. Mai 2024 aufgefordert worden sei, existierten nicht und könnten daher nicht eingereicht werden. Die AD._____ AG, welche von AE._____, ihrem Bruder, geführt werde, habe einen kurzzeitigen, einmaligen Beratungsauftrag für die P._____ AG ausgeführt.