Die Klägerin habe ihre Tätigkeit als "Business Development Specialist" gegenüber dem Beklagten verheimlicht und auch das Gericht belogen. In der Berufung vom 12. Februar 2024 habe sie ausgeführt, dass sie seit der Auflösung der Trainingsräumlichkeiten im Oktober 2022 kein Einkommen und noch (ohne dies zu belegen) keine Arbeitsstelle gefunden habe, und in der Eingabe vom 15. April 2024 habe sie dargelegt, dass sie seit 2009 nicht mehr in den Bereichen des Marketings, der Kommunikation und des Business Developments tätig sei.