Die Behauptungen zu ihren angeblich kaum vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen würden ihrem Lebenslauf widersprechen. Zufällig sei er sodann im Internet darauf gestossen, dass die Klägerin als "Business Development Specialist" bei P._____ tätig sei. So sei sie am 12. September 2023 am AA._____ als deren Vertreterin aufgetreten, ebenso an der AB._____ vom 19. und 20. September 2023 am AC._____ in S._____. Die Klägerin müsse bereits vor September 2023 schon länger für P._____ gearbeitet haben. Die Konferenz sei nämlich an Finanzexperten auf Level CEO, CFO und CIO adressiert.