ab August 2024 ein 80 %-Pensum zumutbar sei, sei ihr nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten ab Eröffnung des Berufungsentscheids ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 2'308.00 bzw. ab August 2024 von Fr. 3'693.00 anzurechnen. Das von der Vorinstanz ermittelte Einkommen stimme ungefähr überein mit dem Einkommen gemäss SALARIUM und der Einschätzung von L._____. Die Vorinstanz sei zu Recht vom Gehalt einer Marke- - 31 -