Bei der GmbH habe sie nur 50 % gearbeitet. Gemäss Schulstufenmodell müsse sie nicht mehr arbeiten. Nachdem der Konkurs der GmbH nun im Handelsregister ersichtlich sei, habe sich ihre Position auf dem Stellenmarkt verschlechtert. Die Vorinstanz sei von einem zutreffenden hypothetischen Nettoeinkommen für ein 100 %-Pensum von Fr. 4'615.00 ausgegangen. Da ihr nur ein 50 %-Pensum resp. ab August 2024 ein 80 %-Pensum zumutbar sei, sei ihr nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten ab Eröffnung des Berufungsentscheids ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 2'308.00 bzw. ab August 2024 von Fr. 3'693.00 anzurechnen.