Zur Frage eines hypothetischen Einkommens schreibe der Beklagte neun Seiten, ohne sich mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinanderzusetzen. Seine Ausführungen zu ihrer Ausbildung und Berufserfahrung beträfen den weit zurückliegenden Zeitraum von 1992 bis 2005. Sie spreche nur […]. Der Beklagte anerkenne, dass sie die letzte Weiterbildung im Jahr 2004 abgeschlossen habe und seit dem Jahr 2009 nicht mehr in den Bereichen des Marketings, der Kommunikation und des Business Developments tätig gewesen sei und dass ihre leitenden Stellen von kurzer Dauer gewesen seien und fast 15 Jahre zurücklägen.