ab dem Jahr 2022 Die Klägerin habe den […] nicht aus wirtschaftlichen Gründen liquidiert. "Naheliegender [sei] vielmehr", dass die Klägerin den Betrieb freiwillig eingestellt habe. Wenn sie bis heute – seit Oktober 2022 – keine Arbeitsstelle gefunden habe, sei dies selbstverschuldet. Stellensuchbemühungen würden nicht einmal behauptet, geschweige denn belegt. Wenn die Darstellung der Klägerin stimme, dass der […] seit der Übernahme durch sie anfangs 2019 keine wirtschaftliche Grundlage für sie dargestellt und nicht wirtschaftlich erfolgreich habe betrieben werden können, hätte sie sich spätestens anfangs 2020 um eine Anstellung ausserhalb des […] kümmern müssen.