___ GmbH, habe die Klägerin einen Businessplan erstellt. Diesen habe sie als Gründerin, Geschäftsführerin und alleinige Gesellschafterin der GmbH selbst umgesetzt. Sie habe jegliche Aufgaben übernommen, die eine Geschäftsführung, Marketingleitung und Leitung Administration mit sich bringen. So sei sie auch seit 2019 bis zur Schliessung des […] u.a. im Rahmen ihrer Tätigkeit als Leiterin Marketing und Business Development im […] erwerbstätig gewesen. Damit verfüge die Klägerin insgesamt über 13 Jahre Erfahrung in meist leitenden Positionen in Marketing, Kommunikation und Business Development.