Gemäss ihrem Lebenslauf habe sie insgesamt fast vier Jahre Marketingausbildung und sei im Bereich Marketing und Kommunikation in leitenden Positionen erfolgreich aktiv gewesen und habe bei marktführenden, renommierten und internationalen Unternehmen in unterschiedlichsten Branchen gearbeitet. Sie sei als Angestellte mindestens neun Jahre in meist leitenden Positionen im Bereich Marketing, Kommunikation und Business Development tätig gewesen, habe renommierte Marketingpreise gewonnen und überdurchschnittlich hohe Marketingbudgets in Millionenhöhe verantwortet. Bereits im Jahr 2018, d.h. vor der Gründung der H._____ GmbH, habe die Klägerin einen Businessplan erstellt.