Sie sei sehr gut ausgebildet, hochqualifiziert, berufserfahren und ehrgeizig. Die Klägerin habe genügend Zeit, um 32 Stunden pro Woche (80 %) und damit auch dem vom Schulstufenmodell im Minimum geforderten Umfang zu arbeiten. Die Klägerin habe bewiesen, dass sie die Energie, Zeit und den Willen aufbringe, einem solchen Pensum nachzugehen. Gemäss ihrem Lebenslauf habe sie insgesamt fast vier Jahre Marketingausbildung und sei im Bereich Marketing und Kommunikation in leitenden Positionen erfolgreich aktiv gewesen und habe bei marktführenden, renommierten und internationalen Unternehmen in unterschiedlichsten Branchen gearbeitet.