ab August 2024 von Fr. 3'693.00 pro Monat anzurechnen. Zusammenfassend seien ihr im Jahr 2022 monatliche Nettoeinkommen von Fr. 151.00, für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis sechs Monate nach Eröffnung des Berufungsentscheids ein Einkommen von Fr. 0.00 und danach ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 2'308.00 anzurechnen. Bei einem späteren Pensum von 80 %, mithin ab C._____ Eintritt in die Sekundarstufe I im August 2024 betrage das monatliche Nettoeinkommen Fr. 3'693.00 und bei einem 100 %-Pensum (ab C._____ 16. Geburtstag) Fr. 4'615.00 (Berufung, S. 17 f.).