Unter Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen, in ihrem Alter rund 20 %, entspreche dies einem Nettolohn von Fr. 4'615.00 pro Monat. Da ihr aufgrund des Schulstufenmodells nur ein Pensum von 50 % bzw. ab August 2024 von 80 % zumutbar und möglich sei, sei ihr somit nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten ab Eröffnung des Berufungsentscheids ein Nettoeinkommen von Fr. 2'308.00 resp. ab August 2024 von Fr. 3'693.00 pro Monat anzurechnen.