Seit dem 23. Januar 2024 sei das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Sie habe seit der Auflösung der Trainingsräumlichkeiten im Oktober 2022 kein Einkommen und habe noch keine Arbeitsstelle gefunden. Die Vorinstanz habe zutreffend erwogen, dass sie bei einer Anstellung mit einem 100 %-Pensum brutto Fr. 5'769.00 pro Monat erzielen könnte. Unter Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen, in ihrem Alter rund 20 %, entspreche dies einem Nettolohn von Fr. 4'615.00 pro Monat.