Ab dem Jahr 2022 Betreffend ihr Einkommen ab 2022 stütze sich die Vorinstanz auf das für das Jahr 2020 falsch ermittelte Einkommen. Ihr Nettolohn im Jahr 2022 betrage gemäss Lohnausweis im Monatsdurchschnitt Fr. 151.00 (vgl. Berufungsbeilage 4). Aufgrund der katastrophalen Entwicklung habe die GmbH im Oktober 2022 den Betrieb einstellen und die Trainingsmöglichkeiten auflösen müssen. Die Erfolgsrechnung 2022 habe mit einem Verlust von Fr. 7'744.00 abgeschlossen. Am 13. Dezember 2023 sei über die GmbH der Konkurs eröffnet worden. Gleichentags sei das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt worden. Seit dem 23. Januar 2024 sei das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.