nes […] von der Coronavirus-Pandemie hart getroffen worden sei. Der Kontokorrentkredit sei im Jahr 2021 um Fr. 10'667.51 zurückbezahlt worden. Das Darlehen (Fr. 8'844.36) mit Rangrücktritt bestehe per Ende 2021 nach wie vor unverändert. Per Ende 2021 habe ihre GmbH zudem Darlehensschulden gegenüber der Schwester der Klägerin und einen Covid19-Kredit von Fr. 7'916.00 gehabt, was ebenfalls die wirtschaftlich prekäre Lage der GmbH unterstreiche. Die Vorinstanz unterstelle ihr und ihrem Treuhänder mit ihren Ausführungen eine fehlerhafte Buchhaltung und damit ein strafbares Verhalten, was nicht angehe. In einem summarischen Verfahren reiche es aus, die Geschäftsabschlüsse einzureichen.