Es sei sodann einzig richtig, dass Rechnungen über Fr. 227'599.00 ausgestellt worden seien. Die I._____ AG habe jeweils im Zeitpunkt der Rechnungsstellung an die Kunden entsprechende Überweisungen an die H._____ GmbH getätigt und später Rückbelastungen gemacht, wenn die Kunden nicht bezahlt hätten. Deshalb gebe es in den Factoring Rechnungen auch die Position "Debitorenfinanzierung", welche eine Entschädigung für die Vorfinanzierung der Forderungen sei.