Fr. 807.75, je für die Monate Januar 2020 bis November 2020, und eine Buchung vom 21. Oktober 2020 von Fr. 773.00 (Rückbelastung der GmbH von Fr. 1'000.00 unter Verrechnung einer Zahlung von Fr. 227.00 für eine stornierte Rechnung). Die Kosten der J._____ (insgesamt Fr. 452.40) seien nicht im Kontoblatt "6590", sondern im Kontoblatt "3090" gebucht. Darin seien jeweils auch die "Basis TA Gebühr" und "Clearing Gebühr" der I._____ AG gemäss den Belegen gebucht. Zusammenfassend sei nicht nachvollziehbar, wie die Vorinstanz auf einen angeblichen Aufwand gegenüber der I._____ AG von Fr. 17'635.48 gekommen sei.