Sie habe per Ende 2019 bezüglich ihrer Darlehensforderung gegenüber der GmbH einen Rangrücktritt erklären müssen; dieses Darlehen mit Rangrücktritt habe auch Ende 2020 und 2021 noch bestanden. Zudem habe sie den Kredit im Jahr 2021 um Fr. 10'667.51 zurückbezahlt, womit sich die Position Kontokorrent nur schon deshalb auf Fr. 17'882.30 reduziert habe. Es sei aber generell falsch, den Kontokorrentkredit als Einkommen anzurechnen, weil sich dieser in einem absolut normalen Rahmen bewege und die GmbH in den Jahren 2019 bis 2022 einen Gesamtverlust von Fr. 59'384.48 verbucht habe. Die GmbH habe im Jahr 2020 einen Gewinn von nur Fr. 3'625.96 erwirtschaftet.