Als Beweismittel habe sie jedoch einzig einen Artikel des "Blicks" eingereicht, dem im Übrigen zu entnehmen sei, dass nicht alle […] von einem fortdauernden Mitgliederrückgang betroffen seien. Die Klägerin habe sodann ausgeführt, dass im Herbst und Winter Hochsaison sei, wobei im Herbst 2022 und Winter 2022/2023 keine Coronamassnahmen mehr für den Abschluss oder die Verlängerung von Abonnementen hinderlich gewesen wären. Es sei anzunehmen, dass die Klägerin ab dem Jahr 2022 wieder das gleiche Einkommen wie im Jahr 2020 (Fr. 8'140.00) habe erwirtschaften können (angefochtener Entscheid, E. 8.1.1.4).