erfasst. Weiter lasse sich im Kontoblatt 6590 ein Aufwand vom 28. Januar 2020 über Fr. 807.75 finden, für welchen kein Beleg vorliege. Den Abrechnungen könne aber wiederum entnommen werden, dass am 21. Januar 2020 eine Pauschale von Fr. 750.00 in Rechnung gestellt worden sei, welche im Kontoblatt 6590 nicht enthalten sei. Trotz dieser Unstimmigkeiten scheine aufgrund der eingereichten Abrechnungen der I._____ AG und der J._____ wohl tatsächlich ein übriger Verwaltungsaufwand von Fr. 18'193.37 angefallen zu sein. Gleichzeitig ergebe sich aus den Abrechnungen der I._____ AG aber auch, dass im Jahr 2020 Rechnungen über Fr. 227'599.00 ausgestellt worden seien.