Aus der Buchhaltung sei zudem ersichtlich, dass das von der Klägerin privat aufgenommene, am 7. August 2019 als Einzahlung verbuchte Darlehen per Ende 2019 bereits wieder bis auf Fr. 8'844.36 zurückbezahlt und am 4. September 2019 eine weitere Einzahlung der Klägerin von Fr. 9'330.00 verbucht worden sei. Es sei nicht davon auszugehen, dass es der GmbH schlecht gehe, ansonsten diese ihr im Jahr 2019 nicht Fr. 69'330.00 binnen fünf Monaten hätte grösstenteils zurückzahlen und im Jahr 2020 einen Kontokorrentkredit von Fr. 37'394.17 hätte gewähren können. Betreffend "übriger Verwaltungsaufwand" (Konto 6590) steche ins Auge, dass im Geschäftsjahr 2019 keine Ausgaben angefallen seien, im