Es erstaune daher umso mehr, dass die GmbH, obwohl es dieser angeblich nicht gut gehe, der Klägerin einen Kontokorrentkredit gewähren könne. Aus der Buchhaltung sei zudem ersichtlich, dass das von der Klägerin privat aufgenommene, am 7. August 2019 als Einzahlung verbuchte Darlehen per Ende 2019 bereits wieder bis auf Fr. 8'844.36 zurückbezahlt und am 4. September 2019 eine weitere Einzahlung der Klägerin von Fr. 9'330.00 verbucht worden sei.