Es stehe nicht fest, ob und wann die Klägerin diesen Kontokorrentkredit zurückzahlen müsse. Hinzu komme, dass die Klägerin als mittlerweile einzige Gesellschafterin der GmbH selbst über die Rückzahlung bestimmen könne. Weiter habe sie ausgeführt, aufgrund fehlender Kreditwürdigkeit der GmbH im Jahr 2019 für die GmbH ein privates Darlehen (Fr. 60'000.00) aufgenommen zu haben. Es erstaune daher umso mehr, dass die GmbH, obwohl es dieser angeblich nicht gut gehe, der Klägerin einen Kontokorrentkredit gewähren könne.