Jahr 2020 Für das Jahr 2020 wurde zunächst von einem ausbezahlten Nettolohn von Fr. 35'874.00 (Lohnausweis) ausgegangen. Betreffs die in der Buchhaltung der GmbH dokumentierten Bargeldbezüge (Fr. 6'805.00) könne sodann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass die Klägerin damit private Auslagen gedeckt habe. Gleichzeitig sei aber keinesfalls abwegig und deshalb anzunehmen, dass gewisse Ausgaben der GmbH bar bezahlt worden seien, da der Betrag nicht sehr hoch sei. Beim Kontokorrentkredit (Fr. 37'394.17) sei von einer versteckten Lohnauszahlung auszugehen: Es stehe nicht fest, ob und wann die Klägerin diesen Kontokorrentkredit zurückzahlen müsse.