Die Vorinstanz habe im Weiteren ein falsches aktuelles Gesamteinkommen ermittelt (vgl. E. 6 unten). Die trennungsbedingten Mehrkosten beliefen sich auf Fr. 3'897.00, weil bei deren Berechnung bei der Klägerin von einem aktuellen Grundbetrag von Fr. 1'350.00 (nicht Fr. 1'200.00) auszugehen sei (Berufung, Rzn. 61 ff.).