5. Rechtliches 5.1. Methode Das Bundesgericht hat für die Ermittlung sowohl des Kindes- wie auch des Ehegattenunterhaltes die zweistufig-konkrete Methode der Existenzminima mit Überschussverteilung vorgegeben (BGE 147 III 293, 147 III 308, 147 III 265). Nach dieser werden zum einen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel festgestellt; hierfür sind in erster Linie die effektiven oder hypothetischen Einkommen relevant. Zum anderen wird der Bedarf der von der Unterhaltsberechnung betroffenen Personen ermittelt.