4.1.9. ausserordentliche Kosten Zudem wurde der Beklagte verpflichtet, ausserordentliche (nicht von Dritten gedeckte) Kosten für C._____ hälftig zu übernehmen (angefochtener Entscheid, E. 10). 4.2. Streitpunkte im Berufungsverfahren Strittig sind folgende Punkte der Unterhaltsberechnung: a) Einkommen der Klägerin (E. 6.1 unten) b) Einkommen des Beklagten (E. 6.2 unten) c) Familienrechtliche Existenzminima (Klägerin E. 7.1, 8.4 und 9.1; Beklagter E. 7.2, 8.5 und 9.1; C._____ E. 7.3 und 9.1 unten) d) Überschussverteilung (E. 9.3 und 9.4 unten) e) Betreuungsunterhalt (E. 9.2 unten) f) Verteilung des Bonus (E. 10 unten) - 16 -