der KESB R._____ vom 10. Mai 2023) nur eingereicht, weil die Klägerin das Formular betreffend Schweigepflichtentbindung (vgl. Beilage 1 zur Eingabe der Klägerin vom 22. Mai 2023) – zurecht – nicht unterzeichnet habe (vgl. Beilage 3 zur Eingabe der Klägerin vom 22. Mai 2023 [E-Mail vom 3. April 2023 der Klägerin an Dr. D._____]). Dr. D._____ habe auf dem Formular als Grund "Abklärung und Therapie" angegeben. Das Gericht habe diese Massnahme in seinem Entscheid vom 8. November 2022 aber "insbesondere zur Vorbereitung von C._____ im Hinblick auf die begleiteten Besuche" angeordnet und damit C.___