3. Mitteilung Gefährdungsmeldung 3.1. Vorinstanz / Parteien Die Vorinstanz ordnete (u.a.) an, dass "[d]ie Gefährdungsmeldung vom 17. April 2023 von Dr. med. D._____ [recte: D._____] […] lic. phil. E._____ zur Kenntnisnahme zugestellt" werde, damit sie einen groben Überblick über die Situation erhalte (angefochtener Entscheid, E. 6.5.1; Disp.- Ziff. 3.3.1). In ihrer Berufung (Rzn. 6 ff.) wehrt sich die Klägerin gegen diese Zustellung. Dr. med. D._____ (Fachärztin FMH für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Zürich) habe die Gefährdungsmeldung (vgl. Eingabe - 12 -