Diese Möglichkeit fällt aber dahin, sobald der Berufungsprozess aufgrund der Spruchreife der Berufungssache in die Phase der Urteilsberatung übergeht. Die Phase der Urteilsberatung beginnt mit dem Abschluss einer allfälligen Berufungsverhandlung oder aber mit der förmlichen Mitteilung des Berufungsgerichts, dass es die Berufungssache für spruchreif halte und nunmehr zur Urteilsberatung übergehe (vgl. Urteile des Bundesgerichts 5A_654/2022 vom 21. Dezember 2023 E. 3.2 und 5A_430/2023 vom 16. Februar 2024 E. 3.1).