Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zulasten des [Beklagten]". 3.2. Mit Schreiben vom 20. Februar 2024 leitete das Bezirksgericht Q._____, Präsidium des Familiengerichts (nebst den erstinstanzlichen Verfahrensakten) eine weitere Eingabe des Beklagten vom 13. Februar 2024 (samt Beilagen) an das Obergericht weiter. 3.3. Mit Berufungsantwort vom 14. März 2024 beantragte der Beklagte die kostenfällige Abweisung der Berufung. 3.4. Mit Stellungnahme vom 15. April 2024 hielt die Klägerin an ihren Begehren fest. 3.5. Mit Stellungnahme vom 6. Mai 2024 hielt der Beklagte an seinen bisherigen Ausführungen fest.