" 4. 4.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt von C._____ monatlich vorschüssig [zzgl. Kinderzulagen] zu bezahlen: - Fr. 2'747.00 ([Barunterhalt]) ab 1. Januar 2020 bis 31. August 2021; - Fr. 2'947.00 ([Barunterhalt]) ab 1. September 2021 4.2. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, ausserordentliche Kosten für C._____ nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen zur Hälfte zu übernehmen, soweit nicht Dritte, insbesondere Versicherungen, hierfür aufkommen.