2.5. Mit Entscheid vom 16. Januar 2024 des Bezirksgerichts Q._____, Präsidium des Familiengerichts, wurde C._____ unter die Obhut der Klägerin gestellt (Disp.-Ziff. 1./2.1). In Disp.-Ziff. 3.3.1 erkannte das Gericht: "Die Gefährdungsmeldung vom 17. April 2023 von Dr. med. D._____ [recte: D._____] sowie das Erziehungsfähigkeitsgutachten inkl. dessen Ergänzung werden lic. phil. E._____ zur Kenntnisnahme zugestellt". Der Unterhaltspunkt wurde wie folgt geregelt: