7. Eventualiter, sollten die Sondervergütungen […] nicht […] separat geregelt werden, seien […] die folgenden Unterhaltsbeiträge festzusetzen: 7.1. Es sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, [ihr] für […] C._____ […] monatliche[n Unterhalt] wie folgt zu bezahlen: - vom 1. Januar 2020 bis 31. August 2021: CHF 4'642.00 [zzgl. Kinderzulagen] als Barunterhalt sowie Fr. 2'197.00 als Betreuungsunterhalt; - ab 1. September 2021: CHF 4'802.00 [zzgl. Familienzulagen] als Barunterhalt sowie Fr. 2'197.00 als Betreuungsunterhalt.