6. Es sei der Gesuchsgegner […] zu verpflichten, jeweils innert 30 Tagen nach Erhalt einer Sondervergütung seiner Arbeitgeberin (Bonus, Gratifikation, 13. Monatslohn, Provisionen etc.) 60 % des ihm ausbezahlten Nettobetrages an die Gesuchstellerin zu überweisen und ihr die entsprechende -3- Lohnabrechnung der Arbeitgeberin zuzustellen, […] ab Erhalt der Sondervergütungen ab 1. Januar 2020. Dementsprechend sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, vom im März 2020 ausbezahlten Bonus für das Jahr 2019 […] CHF 45'793.35 an die Gesuchstellerin zu überweisen.