__ sich ihr gegenüber erklären müsste. Falls das "Rechtsbegehren" der Beklagten "wider Erwarten" gutgeheissen würde, so sei insb. zu verhindern, dass die Therapie eines von der Beklagten "erfundenen Problems" fortgeführt werde (Berufungsantwort, S. 3 ff.). 2.1.4. Gemäss dem Prozessbeistand der Kinder sind die Berufungsanträge der Beklagten gutzuheissen.