am 24. Oktober 2023 überfallartig in der Schule besucht. Sie habe keine Möglichkeit gehabt, ihm auszuweichen. Auch dies stehe im Widerspruch zum Gutachten. Es habe danach Wochen gedauert, bis sich D._____ Situation wieder normalisiert habe. Sie habe ihren Protest in einer Verweigerungshaltung (auch in schulischen Belangen) geäussert.