2.5. Mit Stellungnahme vom 11. März 2022 beantragte der Kläger u.a. die Abweisung der vorstehenden beklagtischen Begehren vom 24. Februar 2022. 2.6. Mit Eingabe vom 24. Mai 2022 beantragte der (mit Verfügung vom 14. April 2022 neu eingesetzte) Prozessbeistand der beiden Töchter u.a., C._____ und D._____ seien unter der Obhut der Beklagten zu belassen und dieser sei nach Anhörung der Parteien vorsorglich die Erlaubnis zu erteilen, D._____ Therapie bei lic. phil. F._____ fortzuführen. Die elterliche Sorge des Kindsvaters sei vorsorglich entsprechend einzuschränken.